kärnten.digital
NEWS

11. Oktober 2019

Letzter Aufruf: Digitalisierungs-Stipendium 2019

Förderung für herausragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten im Bereich der Digitalisierung
Frist endet am 15.10.2019

Zum zweiten Mal prämiert das Land Kärnten durch diese Förderung herausragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten, die sich mit dem Thema Digitalisierung und dessen Auswirkung und Bedeutung für das Bundesland Kärnten befassen. Ziel der Förderung ist es, Kärntner Studierende zu begeistern, ihre wissenschaftliche Abschlussarbeit an dem Thema Digitalisierung, welches für Kärnten zukunftsweisend ist, auszurichten.

Dadurch soll ein intensiverer Diskurs betreffend technikgetriebene Fragestellungen gefördert werden, Kompetenzentwicklung stattfinden, Impulse für Fortschritt und Innovationen hervorgehen und schließlich ein positiver Beitrag zur Positionierung Kärntens als Wirtschafts-, Bildungs-, Forschungs- und Technologiestandort geleistet werden.

Hier geht's zur Presseaussendung →

Information

Förderung

Das Land Kärnten vergibt je drei Zuerkennungen in den Kategorien Bachelorarbeit, Diplom- oder Masterarbeit und Dissertation.

  • Bachelorarbeit: drei Förderungen á € 300 ,-
  • Diplom- oder Masterarbeit: drei Förderungen á € 600 ,-
  • Dissertation: drei Förderungen á € 1.500 ,-

Themen

Grundsätzlich sind Digitalisierungsthemen aus allen akademischen Disziplinen möglich - auch unter dem Aspekt der gesellschaftlichen Auswirkungen -, wie z.B. Digitale Geschäftsprozesse, Automatisierungstechnik, 5G, E-Government, Internet of Things, Robotik, Drohneneinsatz, eTourismus, eLearning, Smart Home, Smart Regions, Digital Divide, Datenschutz oder dgl.

Bewertungskriterien

Die Bewertungskriterien zur Auswahl der Begünstigten sind folgende:

  • Qualität der wissenschaftlichen Arbeit hinsichtlich der Einhaltung wissenschaftlicher Standards
  • Bedeutung der Erkenntnisse zur Lösung von Herausforderungen für das Bundesland Kärnten (Demographischer Wandel, Kärnten als Wirtschafts-, Bildungs-, Forschungs- und Technologiestandort etc.)
  • Innovationsgrad der Erkenntnisse.

Beurteilung

Über die Zuerkennung des Stipendiums entscheidet eine Fachjury, bestehend aus acht ExpertInnen aus den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Verwaltung.

Ende der Bewerbungsfrist

Förderanträge können bis zum 15 Oktober 2019, 12 Uhr gestellt werden.

Verleihung des Stipendiums

Die Förderungen werden voraussichtlich im November 2019 verliehen. Das exakte Datum wird, sobald festgelegt, auf dieser Website veröffentlicht.

Anforderungen


Die Förderung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten im Bereich Digitalisierung richtet sich an alle Studierenden von Kärntner Hochschuleinrichtungen, die eine inhaltlich entsprechende wissenschaftliche Abschlussarbeit mit der Beurteilung „Sehr gut“ und „Gut“ verfasst haben.

Die BewerberInnen müssen Staatsangehörige der Europäischen Union sein und ihren ordentlichen Hauptwohnsitz in Kärnten haben.

Die wissenschaftliche Arbeit muss im Jahr 2018 bzw. bis zum Ende des Calls abgeschlossen und von den BetreuerInnen bewertet worden sein (d.h. Abschluss der Arbeit im Zeitraum 1. Jänner 2018 bis 15. Oktober 2019).

Ausgenommen von Einreichungen sind jene Studierende, die für dieselbe Arbeit bereits ein anderes Stipendium des Landes Kärnten erhalten haben.

Erforderliche Unterlagen:

  • Lebenslauf
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Abgeschlossene akademische Abschlussarbeit (in Gesamtlänge)
  • Executive Summary der Arbeit (max. 5 Seiten)
  • Bewertung der Arbeit durch die BetreuerInnen an der jeweiligen Hochschule
  • Gutachten der BetreuerInnen


Die erforderlichen Unterlagen sind nach Möglichkeit per E-Mail oder sonst am Postweg an folgende Adresse zu richten:

Amt der Kärntner Landesregierung

Frau Jutta Tomintz
Abteilung 1 – Landesamtsdirektion
Strategische Landesentwicklung
Arnulfplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel. +43 (0) 50 536 - 10145
E-Mail: abt1.strale@ktn.gv.at

Bildnachweis:

pixabay.com / Nastya Gepp

Amt der Kärntner Landesregierung
Arnulfplatz 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee

www.ktn.gv.at

Zurück zur Übersicht

Nach oben