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29. September 2023
REMINDER - Digitalisierungs-Stipendium 2023
2023 vergibt das Land Kärnten zum sechsten Mal in Folge das Digitalisierungsstipendium.
Abschlussarbeit einreichen!
Bereits seit 2018 prämiert das Land Kärnten herausragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten, die sich mit dem Thema Digitalisierung und dessen Auswirkung und Bedeutung für das Bundesland Kärnten befassen. Ziel der Förderung ist es, Kärntner Studierende zu begeistern, ihre wissenschaftliche Abschlussarbeit an dem Thema Digitalisierung, welches für Kärnten zukunftsweisend ist, auszurichten.
Dadurch soll ein intensiverer Diskurs betreffend technikgetriebene Fragestellungen gefördert werden, Kompetenzentwicklung stattfinden, Impulse für Fortschritt und Innovationen hervorgehen und schließlich ein positiver Beitrag zur Positionierung Kärntens als Wirtschafts-, Bildungs-, Forschungs- und Technologiestandort geleistet werden.
Auch 2023 schreibt das Land Kärnten das Digitalisierungsstipendium aus.
Information
Förderung
Das Land Kärnten vergibt je drei Zuerkennungen in den Kategorien Bachelorarbeit, Diplom- oder Masterarbeit und Dissertation.
- Bachelorarbeit: drei Förderungen à € 500 ,-
- Diplom- oder Masterarbeit: drei Förderungen à € 800 ,-
- Dissertation: drei Förderungen à € 1.600 ,-
Themen
Grundsätzlich sind Digitalisierungsthemen aus allen akademischen Disziplinen möglich - auch unter dem Aspekt der gesellschaftlichen Auswirkungen -, wie z.B. Digitale Geschäftsprozesse, Automatisierungstechnik, 5G, E-Government, Internet of Things, Robotik, Künstliche Intelligenz, Drohneneinsatz, eTourismus, eLearning, Smart Home, Smart Regions, Digital Divide, Datenschutz, Security, BigData oder dgl.
Bewertungskriterien
Die Bewertungskriterien zur Auswahl der Begünstigten sind folgende:
- Qualität der wissenschaftlichen Arbeit hinsichtlich der Einhaltung wissenschaftlicher Standards
- Bedeutung der Erkenntnisse zur Lösung von Herausforderungen für das Bundesland Kärnten (Demographischer Wandel, Kärnten als Wirtschafts-, Bildungs-, Forschungs- und Technologiestandort etc.)
- Innovationsgrad der Erkenntnisse.
Beurteilung
Über die Zuerkennung des Stipendiums entscheidet eine Fachjury, bestehend aus acht Expert*innen aus den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Verwaltung.
Ende der Bewerbungsfrist
Förderanträge können bis zum 15. Oktober 2023, 12 Uhr gestellt werden.
Verleihung des Stipendiums
Die Förderungen werden voraussichtlich im November 2023 im Spiegelsaal der Kärntner Landesregierung verliehen.
Anforderungen
Die Förderung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten im Bereich Digitalisierung richtet sich an alle Studierenden von Kärntner Hochschuleinrichtungen, die eine inhaltlich entsprechende wissenschaftliche Abschlussarbeit mit der Beurteilung „Sehr gut“ und „Gut“ verfasst haben.
Die wissenschaftliche Arbeit muss im Jahr 2022 bzw. bis zum Ende des Calls abgeschlossen und von den Betreuer*innen bewertet worden sein (d.h. Abschluss der Arbeit im Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 15. Oktober 2023).
Ausgenommen von Einreichungen sind jene Studierende, die für dieselbe Arbeit bereits ein anderes Stipendium des Landes Kärnten erhalten haben.
Erforderliche Unterlagen:
- Lebenslauf
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Abgeschlossene akademische Abschlussarbeit (in Gesamtlänge)
- Executive Summary der Arbeit (max. 5 Seiten)
- Bewertung der Arbeit durch die BetreuerInnen an der jeweiligen Hochschule
- Gutachten der BetreuerInnen
Die erforderlichen Unterlagen sind nach Möglichkeit per E-Mail oder sonst am Postweg an folgende Adresse zu richten:
Amt der Kärntner Landesregierung
Frau Jutta Tomintz
Abteilung 1 – Landesamtsdirektion
Strategische Landesentwicklung
Arnulfplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel. +43 (0) 50 536 - 10145
E-Mail: abt1.strale@ktn.gv.at