NEWS
27. Februar 2025
Digitalisierungs-Stipendium 2025
2025 vergibt das Land Kärnten zum achten Mal in Folge das Digitalisierungsstipendium.
Wissenschaftliche Abschlussarbeit einreichen!
Bereits seit 2018 prämiert das Land Kärnten herausragende wissenschaftliche Abschlussarbeiten, die sich mit dem Thema Digitalisierung und dessen Auswirkung und Bedeutung für das Bundesland Kärnten befassen. Kärntner Studierende sollen durch diese Förderung motiviert werden, ihre wissenschaftliche Abschlussarbeit an dem Thema Digitalisierung, welches für Kärnten zukunftsweisend ist, auszurichten.
Dadurch soll ein intensiverer Diskurs betreffend technikgetriebene Fragestellungen gefördert werden, Kompetenzentwicklung stattfinden, Impulse für Fortschritt und Innovationen hervorgehen und schließlich ein positiver Beitrag zur Positionierung Kärntens als Wirtschafts-, Bildungs-, Forschungs- und Technologiestandort geleistet werden. In Bezug auf das Regierungsprogramm der Kärntner Landesregierung 2023 – 2028 werden Abschlussarbeiten mit einem Bezug zur nachhaltigen Entwicklung besonders gewürdigt.
Information
Förderung
Das Land Kärnten vergibt je drei Zuerkennungen in den Kategorien Bachelorarbeit, Diplom- oder Masterarbeit und Dissertation.
- Bachelorarbeit: drei Förderungen à € 500 ,-
- Diplom- oder Masterarbeit: drei Förderungen à € 800 ,-
- Dissertation: drei Förderungen à € 1.600 ,-
Themen
Grundsätzlich sind Digitalisierungsthemen aus allen akademischen Disziplinen möglich - auch unter dem Aspekt der gesellschaftlichen Auswirkungen -, wie z.B. Digitale Geschäftsprozesse, Automatisierungstechnik, 5G, E-Government, Internet of Things, Robotik, Künstliche Intelligenz, Drohneneinsatz, eTourismus, eLearning, Smart Home, Smart Regions, Digital Divide, Datenschutz, Security, BigData oder dgl.
Bewertungskriterien
Die Bewertungskriterien zur Auswahl der Begünstigten sind folgende:
- Qualität der wissenschaftlichen Arbeit hinsichtlich der Einhaltung wissenschaftlicher Standards
- Bedeutung der Erkenntnisse zur Lösung von Herausforderungen für das Bundesland Kärnten (Demographischer Wandel, Kärnten als Forschungs-, Bildungs- und Technologiestandort, Energiewende, Wettbewerbsfähigkeitssicherung des Standorts, etc.)
- Innovationsgrad der Erkenntnisse
- Der Nachhaltigkeitsbezug bekommt in der Bewertung eine eigene Gewichtung und definiert sich in Bezug auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs)
Beurteilung
Über die Zuerkennung des Stipendiums entscheidet eine Fachjury, bestehend aus acht Expert:innen aus den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und Verwaltung.
Ende der Bewerbungsfrist
Förderanträge können bis zum 15. Oktober 2025, 12 Uhr gestellt werden.
Verleihung des Stipendiums
Die Förderungen werden voraussichtlich im November /Dezember 2025 im Spiegelsaal der Kärntner Landesregierung verliehen.
Anforderungen
Die Förderung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten im Bereich Digitalisierung richtet sich an alle Studierenden von Kärntner Hochschuleinrichtungen, die eine inhaltlich entsprechende wissenschaftliche Abschlussarbeit mit der Beurteilung „Sehr gut“ und „Gut“ verfasst haben.
Die wissenschaftliche Arbeit muss im Jahr 2024 bzw. bis zum Ende des Calls abgeschlossen und von den Betreuer:innen bewertet worden sein (d.h. Abschluss der Arbeit im Zeitraum 1. Jänner 2024 bis 15. Oktober 2025).
Ausgenommen von Einreichungen sind jene Studierende, die für dieselbe Arbeit bereits ein anderes Stipendium des Landes Kärnten erhalten haben.
Erforderliche Unterlagen:
- Lebenslauf
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Abgeschlossene akademische Abschlussarbeit (in Gesamtlänge)
- Executive Summary der Arbeit (max. 5 Seiten)
- Bewertung der Arbeit durch die BetreuerInnen an der jeweiligen Hochschule
- Gutachten der BetreuerInnen
Die erforderlichen Unterlagen sind nach Möglichkeit per E-Mail oder sonst am Postweg an folgende Adresse zu richten:
Amt der Kärntner Landesregierung
Mag.a Bettina Korb-Rud
Abteilung 1 – Landesamtsdirektion
Strategische Landesentwicklung
Arnulfplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel. +43 (0) 50 536 - 10146
E-Mail: abt1.strale@ktn.gv.at