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24. September 2018

Elektronische Zustellung

Verwaltungspost aber auch private Sendungen können bequem elektronisch in Empfang genommen werden. Es entfällt dann der lästige Gang zu einem Postamt um hinterlegte Sendungen abzuholen, wenn man zum Zeitpunkt des Zustellversuchs nicht zu Hause ist.

Elektronische Zustellung

Verwaltungspost aber auch private Sendungen können bequem elektronisch in Empfang genommen werden.

Es entfällt dann der lästige Gang zu einem Postamt um hinterlegte Sendungen abzuholen, wenn man zum Zeitpunkt des Zustellversuchs nicht zu Hause ist.

Jeder Inhaber einer Handysignatur kann sich bei einem elektronischen Zustelldienst registrieren und hat damit ohne weitere Kosten eine elektronische Zustelladresse über die er amtliche Sendungen der Verwaltung elektronisch empfangen kann.

Derzeit werden ca. 600.000 amtliche Sendungen elektronisch abgefertigt. Das bedeutet, dass diese Sendungen von Bürgern elektronisch empfangen werden könnten, wenn sich diese bei einem Zustelldienst registrieren würden.

Der nachweisliche Empfang einer behördlichen Sendung ist denkbar einfach:

  • Aufrufen des Elektronischen Zustelldienstes
  • Anmeldung mit der Handysignatur
  • Abrufen der Nachrichten

Mit dem Abruf erhält die Behörde einen elektronischen Zustellnachweis.

Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen erhalten ihre Post schneller, sparen sich unnötige Wege und die Verwaltung kann sich Druck- und Versandkosten sparen. Eine echte Win-Win-Situation.

Weitere Informationen zur elektronischen Zustellung und eine Liste der in Österreich zugelassenen Zustelldienste finden Sie hier.

Kontakt & Information

DI Rudolf Köller, IKT Leitung
Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 1 – Landesamtsdirektion Informations- und Kommunikationstechnologie

Tel.: +43 (0)50536-10501
E-Mail: rudolf.koeller@ktn.gv.at

Bildnachweis:

@fotolia-ranczandras

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